Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutschland können im Jahr 2035 knapp 1,8 Millionen offene Stellen im Gesundheitswesen nicht mehr besetzt werden, weil qualifizierte Kräfte fehlen. Das entspricht einem Engpass von 35 Prozent. Die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland ist ein wichtiger Baustein, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Aktuell befindet sich das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Gesetzgebungsprozess, mit welchem die Aufnahme von qualifizierten Beschäftigten aus Nicht-EU-Staaten gefördert werden soll.

Mit seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung setzt sich der BDPK für einen bundesweit einheitlichen Standard und eine einheitliche Fristsetzung beim Anerkennungsverfahren ausländischer Qualifikationen für ärztliche, pflegerische und weitere therapeutisch tätige Berufsgruppen ein. In einer weiteren Stellungnahme schlägt der BDPK vor, Pflegefachkräfte aus Drittstatten für die Dauer des Anerkennungsverfahren als Pflegehilfskräfte anzuerkennen, um diesen Personenkreis schnellstmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.